Das, was man meint und jenes, was geschrieben steht, ist in den allermeisten Fällen nicht deckungsgleich. Die merkwürdigste Variante des Auseinanderdriftens von tatsächlicher Schrift und eigentlichem Ziel und Zweck der Aussage ist das Behördendeutsch bzw. Beamtendeutsch. Hier sind keine Gefühle, Stimmungen oder Meinungen zu berücksichtigen (wodurch beispielsweise die Umgangssprache ganz zwangsläufig beeinflußt wird); ebenso kann durch Mimik und Gestik nichts abgewandelt werden. Dennoch versteht der Normalbürger in der Regel nichts und die kleine Elite, die dem Kauderwelsch inhaltlich folgen kann, schüttelt nachdenklich den Kopf. Allein die Länge der Behördendeutsch-Texte ist meistens ermüdend bis unerträglich.
Beamtendeutsch, das keiner versteht
Wo die Ursachen für diese mehr als sonderbare Form des Deutschen zu finden sind, weiß höchstwahrscheinlich niemand. Eine denkbare Erklärung: das wurde schon immer so gemacht. Hilfreich könnte es für Behörden sein, jemanden zu fragen, wie die Sprache verständlicher gemacht werden könnte: Kinder würden es ganz einfach umschreiben, eine moderne Internetagentur würde gleich an die mögliche digitale Vermarktung der Inhalte nachdenken, Twitter-Nutzer hätten in 140 Zeichen alles gesagt und vermutlich hat Google auch für Behördendeutsch bzw. Juristendeutsch ein kostenloses Übersetzungstool.
Hier ein Beispiel, das durchaus als Abschreckung dienen darf:
Versicherungspflichtig sind gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI), § 1 Satz 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) sowie § 24 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) Arbeitnehmer.
Solche Sätze in epischer Breite stammen von der Deutschen Rentenversicherung. Vermutlich war gemeint: Arbeitnehmer sind gemäß gesetzlicher Regelungen versicherungspflichtig.
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